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Datum:
17.05.2011
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English (beta)
Listenpreise der Dienstleistungen und
der Lizenzen für die Business Engineering Systeme
(Stand 1. Juli 2006, Änderungen vorbehalten)
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Beratungen, Projektleitungen, Begleitungen,
Kurzaufträge, Modellentwicklungen
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Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang pauschal
oder pro Stunde CHF 150.— bis CHF 350.—
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Reisekosten nach Aufwand
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Bengin Inhouse Seminar ohne Erwerb einer
Methodenlizenz
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CHF 5'000 pro Schulungstag in Ihrem Hause
·
Zuzüglich Schulungsunterlagen (CHF 120 pro
Teilnehmer)
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Reisekosten des Referenten nach Aufwand
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Seminarteilnahme bei einem bengin Schulungs-Partner
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Gemäss Konditionen bengin Schulungs-Partner
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Bengin Anwenderlizenz (A-Lizenz) für natürliche
Personen und nichtkommerzielle Angebote
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·
Anwenderlizenzen sind registrierungspflichtig
und für natürliche Personen für den Eigenbedarf kostenlos
erhältlich. Für Kursteilnehmer werden nebst den
Seminarkosten keine zusätzlichen Lizenzgebühren verrechnet.
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Bengin Anwenderlizenz (A-Lizenz) für
Unternehmen
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Basislizenz für bengin Kern-MindSet für
Inhouse-Anwendungen
- individuelle Vereinbarungen für Firmen bis
50 Mitarbeiter
- CHF 50'000 für Firmen ab 50 bis 100 Mitarbeiter
- CHF 75'000 für Firmen bis 1'000 Mitarbeiter
- individuelle Vereinbarungen für Firmen ab 1'000
Mitarbeiter
·
Optional: Lizenzen für Spezialmodule nach
Vereinbarung (ab BE-Systeme No.20)
·
Optional: Wartungsgebühr für automatischen
Erwerb des Nutzungsrechtes von Weiterentwicklungen: 15% des
Lizenzpreises pro Jahr.
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Bengin Trainer-/Teacherlizenz für unternehmensinternen
Bedarf (B-Lizenz)
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·
Zusätzlich zur Anwenderlizenz 5% pro Trainer-/Teacherlizenz
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Bengin Consulting Lizenz (C-Lizenz)
Berechtigt zur Beratung mit den bengin Methoden und zur
Vergabe von Anwenderlizenzen an natürliche Personen
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·
Basislizenz für bengin Kern-MindSet für
Consulting-Anwendungen
- CHF 8'000 für Einzelberater
- individuelle Vereinbarungen für Beratungsorganisationen ab
10 Consultants (Full Time Equivalent)
·
Optional: Lizenzen für Spezialmodule nach
Vereinbarung (ab BE-Systeme No.20)
·
Optional: Wartungsgebühr für automatischen
Erwerb des Nutzungsrechtes von Weiterentwicklungen: 15% des
Lizenzpreises pro Jahr.
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Bengin Entwickler Lizenz (E-Lizenz)
Erweitert die C- und T-Lizenz und berechtigt zur
Weiterentwicklung der bengin Methoden
(a) in der Form von MindWare (EM-Lizenz) und/oder
(b) in der Form von SoftWare (ES-Lizenz) und damit
die Schaffung von "Werken zweiter Hand" (derivative
Werke).
Vergabe von Lizenzen der "Werke zweiter Hand" auf
selbständiger Basis.
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·
Basislizenz für bengin Kern-MindSet für die
Erstellung von MindWare
- individuelle Vereinbarungen unter Berücksichtigung
von Form und Inhalt.
·
Basislizenz für bengin Kern-MindSet für die
Erstellung von SoftWare
- individuelle Vereinbarungen unter Berücksichtigung von Form
und Inhalt.
·
Lizenzanteil nach Vereinbarung
·
Optional: Wartungsgebühr für automatischen
Erwerb des Nutzungsrechtes von Weiterentwicklungen: 15% des
Lizenzpreises pro Jahr.
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Bengin Trainer/Teacher Lizenz (T-Lizenz)
Berechtigt zur Verwendung der bengin Methoden in geschlossenen
und öffentlichen Lehrveranstaltungen und zur Vergabe von
Anwenderlizenzen an natürliche Personen
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Basislizenz für bengin Kern-MindSet für
individuelle Lehrkräfte
- CHF 4'000 für Anwendungen in der Grundausbildung
- Individuelle Vereinbarungen für die Anwendung in der
Erwachsenenbildung
- individuelle Vereinbarungen für Ausbildungsorganisationen
ab 10 Lehrkräften (Full Time Equivalent)
·
Optional: Lizenzen für Spezialmodule nach
Vereinbarung (ab BE-Systeme No.20)
·
Optional: Wartungsgebühr für automatischen
Erwerb des Nutzungsrechtes von Weiterentwicklungen: 15% des
Lizenzpreises pro Jahr.
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Preisbeispiel: Schulung und Lizenzen
Ein Unternehmen mit 75 Mitarbeitern
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Basislizenz |
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50'000.— |
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5 Trainerlizenzen |
à |
2'500.— |
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12'000.— |
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3 Schulungstage |
à |
5'000.— |
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15'000.— |
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5 Schulungsunterlagen |
à |
120.— |
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600.— |
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Total |
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78'000.— |
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Gutschrift/Reduktion, |
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wenn in der Firma bereits 12
Anwenderlizenzen für natürliche Personen vorhanden sind: |
à |
1'000.— |
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12'000.— |
(max. 25'000.—) |
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Gesamt |
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66'000.— |
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Vorhandene personenbezogene
Anwenderlizenzen werden bis 50% an die Basislizenz für Unternehmen
angerechnet. |
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Lizenzbedingungen, Konditionen
(für die Nutzung der Business Engineering Systeme, an anderen
Stellen auch als bengin Systeme und BE-Systeme bezeichnet)
- Die BE-Systeme bestehen aus einem Kern und
ergänzenden Modulen, welche von bengin und Methoden-Partners
entwickelt und bereit gestellt werden. Die Dokumentation ist in
elektronischer Form unter www.method.bengin.com
im Web abrufbar, bzw. kann als Intranetlösung beim Lizenznehmer
installiert werden.
- Mit der Unterzeichnung anerkennt der Lizenznehmer,
dass die BE-Systeme, wie sie im Internet und in den weiteren
Unterlagen dargestellt sind, wertvolles Know-How enthalten, und dass
alle Urheberrechte an den BE-Systemen uneingeschränkt und
ausschliesslich bei bengin bzw. dessen Methoden-Partnern für deren
Module verbleiben.
- Die Nutzung der BE-Systeme bleibt auf den
Lizenznehmer beschränkt. Die BE-Systeme dürfen nur in den durch den
Lizenznehmer geführten Projekten zum Einsatz kommen. Die Nutzung
erfolgt nicht exklusiv. Bengin überlässt dem Lizenznehmer den
Web-Zugriff und die Unterlagen zur zeitlich unbefristeten und nicht
übertragbaren Nutzung. Der Lizenznehmer verpflichtet sich,
Web-Zugriff und Schulungsunterlagen an Dritte grundsätzlich nicht
weiterzugeben.
- bengin ist bereit, weiterentwickelte Versionen der
Business Engineering Systeme dem Lizenznehmer zur Verfügung zu
stellen. Der Preis für weiterentwickelte Versionen beträgt
durchschnittlich 15% der Vorgänger-Version. Verbesserungen sind
kostenfrei.
- Die Schulungsunterlagen werden in einfacher
Ausfertigung übergeben. Der Lizenznehmer darf Schulungshandbücher
oder Teile davon ausdrücklich nicht auf mechanischem, fototechnischem
oder elektronischem Weg reproduzieren. Dieses schliesst auch die
Anfertigung von Kopien für den Eigengebrauch aus. Weitere Exemplare
können zum Selbstkostenpreis von derzeit CHF 120.— pro Stück von
bengin erworben werden.
- Will ein Kunde des Lizenznehmers selbständig
Projekte unter Verwendung der BE-Systeme abwickeln, ist dieser
verpflichtet, eine Methodenlizenz bei bengin zu beziehen. Bengin wird
dem Lizenznehmer, der den Kundenkontakt hergestellt hat, eine
Vermittlungsprovision von 40% des Nettoverkaufserlöses vergüten,
soweit die Lizenzierung binnen eines Jahres nach Herstellen des
Kundenkontaktes erfolgt. Dies gilt für Folgegeschäfte nur dann, wenn
diese ebenfalls durch den Lizenznehmer vermittelt werden. Der
Nettoverkaufserlös errechnet sich aus dem Lizenzerlös abzüglich
Akquisitions- und Verwaltungsaufwendungen der bengin – gemäss
aktueller Preisliste der bengin bewertet.
- Bei einer Verletzung der unter Punkt 3 und 5
aufgeführten Bestimmungen ist eine Konventionalstrafe von CHF 5'000.—
bei personenbezogenen bzw. CHF 25'000.— bei firmenbezogenen Lizenzen
pro Ereignis fällig.
- Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz. Es gilt
Schweizerisches Recht.
Lassen Sie sich informieren.
Vertraulich und für Sie unverbindlich.
Peter Bretscher, Ingenieurbüro für
Wirtschaftsentwicklung, CH-9034 Eggersriet
peter.bretscher@bengin.com
Telefon: +41 (0)71 877 14 11
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