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Business Engineering


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lizenzen aus den Business Egineering Systemen
Grundsatz:
(I) Die Verwendung der Business Engineering Systeme und Teilen daraus für privaten Bedarf ist und bleibt frei.
(II) Die Verwendung der Business Engineering Systeme und Teilen daraus für kommerziellen Bedarf (inklusive Ausbildung) ist lizenzpflichtig.
(III) Für Ersteller "Derivativer Werke" ("Töchter") gilt, dass den Rechteinhabern der "Ursprungswerke" dieselben Rechte gegeben werden, welche diese für ihre Lizenzvergaben angewendet haben.
(IV) "Derivative Werke" dürfen nicht erstellt und nicht verbreitet werden, wenn sie die Weiterentwicklung der Business Engineering Systeme behindern.
(V) Bei Differenzen entscheidet der Autor der "Business Engineering Systeme", bzw. dessen Rechtsnachfolger oder Beauftragte endgültig.
(VI) Die Verwendung für illegale Handlungen ist nicht gestattet.
(VII) Allfällige Haftung für unerwünschte Resultate liegt ausschliesslich beim Anwender.
(VIII) "Operative Platform" für alle Aktivitäten rund um die Weiterentwicklung und Verbreitung der Business Engineering Systeme ist "INSEDE" (open.Institute for Sustainable Economic Development).
www.insede.org


Lizenzen für Anwender:
Gewerbliche Anwender benötigen eine Anwenderlizenz. Sie können diese direkt von Ihrem Berater erhalten, der die Darstellungen auch Ihre Bedürfnisse angepasst hat.
Bitte vergewissern Sie sich als gewerblicher Anwender über die Rechtmässigkeit Ihrer Lizenz.
Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Bereich sind eine strafbare Handlung, für die der Staatsanwalt zuständig ist.

Lizenzen für Berater:
Berater können eine Berater-Lizenz erwerben (C-Lizenz/Consulting-Lizenz), die sie berechtigt, aus den Basisvorlagen kundenspezifische Lösungen zu entwickeln und ihrerseits autonom Anwenderlizenzen zu vergeben.

Lizenzen für Ausbildung:
Ausbildner können eine Ausbildner-Lizenz erwerben (E-Lizenz/Education-Lizenz), die sie berechtigt, aus den Basisvorlagen Lösungen für den Ausbildungsbereich zu entwickeln und ihrerseits autonom Anwenderlizenzen zu vergeben.

Lizenzen für SoftWare-Entwicklung:
Softwareentwickler können eine Software-Lizenz erwerben (S-Lizenz), die sie berechtigt, aus den Basisvorlagen Softwarelösungen für die private und kommerzielle Verwendung (Anwender, Consultants, Ausbildner) zu entwickeln und ihrerseits autonom Lizenzen zu vergeben.


Lizenzen sind weder zeitlich noch örtlich beschränkt.


   


Für Sonderlizenzen und weitere Auskünfte wenden Sie sich an den Autor der "Busines Engineering Systeme".
Peter Bretscher peter.bretscher@bengin.com